Herr M. aus Pakistan
Hr. M. kam im November 2020 zur Zentralen Rückkehrberatung Südbayern. Er hatte bereits seinen Entschluss gefasst freiwillig nach Pakistan zurückzukehren.
2015 kam Hr. M. nach Deutschland und stellte einen Antrag auf Asyl, welcher jedoch abgelehnt wurde. Hr. M. war allerdings von Beginn seiner Einreise nach Deutschland an hochmotiviert, sich bestmöglich in Deutschland zu integrieren. Deshalb arbeitete er bereits seit 4,5 Jahren in Vollzeit. Hr. M. berichtete, dass Arbeit aus seiner Sicht nicht alles im Leben sei und er gerne eine eigene Familie gründen würde. Er war inzwischen 38 Jahre alt. Hr. M. hatte bereits eine Frau gefunden, die er gerne heiraten möchte. Sie lebt in Pakistan. Da er keine Hoffnung mehr auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hatte und damit keine Möglichkeit sah, jemals seine Verlobte hierher zu holen, hatte er den schweren Entschluss getroffen, nach Pakistan zurückzukehren.
Damit Hr. M. nach Pakistan ausreisen konnte, benötigt er ein gültiges Reisedokument. Deshalb wollte Hr. M. einen Reisepass beim pakistanischen Konsulat beantragen. Durch Corona verzögerte sich die Beantragung des Reisepasses. Durch die Umstellung eines Onlineverfahrens beim Konsulat für die Beantragung eines Reisepasses kamen weitere bürokratische Hürden hinzu, sodass sich Hr. M. im März 2021 dazu entschloss mit einem deutlich schneller und einfacher zu erhaltendem Reiseersatzdokument auszureisen. Bei den pakistanischen Reiseersatzdokumenten gibt es die Besonderheit, dass diese nur für einen bestimmten gebuchten Flug ausgestellt werden und auch nur für diesen gültig sind. Der Flug von Hr. M. war für den 22.04.2021 gebucht. Alle Rückkehr- und Reintegrationsprogramme waren beantragt und soweit bewilligt worden. Hr. M. hatte sich sogar für ein Zusatzprogramm qualifizieren können, da er ein 3-monatiges Businesstraining bei StartHope@Home von Social Impact mit Erfolg absolviert hatte. Doch leider scheiterte die Ausreise, da bei Herrn M. aufgrund eines Missverständnisses nur ein Antigen-Test anstelle des für den Flug benötigten PCR-Tests vorgenommen hatte. Der Nachweis eines negativen PCR Tests, welcher nicht älter als 72 Stunden sein durfte, war aber für die Einreise nach Pakistan erforderlich.
Hr. M. war am Boden zerstört. Er hatte bereits mit Deutschland abgeschlossen, sich abgemeldet, seine persönlichen Gegenstände, die er nicht mitnehmen konnte verkauft oder verschenkt. Er hatte nicht mal mehr Geschirr oder Töpfe zum Kochen. Außerdem war das Reiseersatzdokument von Herrn M. nun wieder ungültig. Von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurde so schnell wie möglich ein neuer Flug für den 06.05.2021 gebucht. Ein noch früherer Flug war nicht möglich, da das Reiseersatzdokument mind. 7 Tage vor Einreise vorliegen und von IOM an die pakistanischen Behörden übermittelt werden muss. Hr. M. war also nun zum dritten Mal gezwungen, das pakistanische Konsulat in Frankfurt am Main aufzusuchen, um ein gültiges Reiseersatzdokument zu erhalten. Alles lief reibungslos und es sah so aus, als ob Hr. M. ausreisen konnte. Doch einen Tag vor Ausreise erhielt die zuständige Rückkehrberaterin die Nachricht, dass der Flug storniert wurde. Die pakistanische Regierung hatte (vermutlich aufgrund einer neuen Covid-Virusvariante) beschlossen, den Flugverkehr nach Pakistan wieder stark einzuschränken. So kam es, dass von IOM zwar weiter Flüge für pakistanische Bürger gebucht wurden, jedoch nie sicher war, ob diese nicht doch kurz davor wieder storniert werden müssten.
Diese Zeit war für Hr. M. sehr schwierig. Seine Verlobte zweifelte an Hr. M., da sie sah, dass weiterhin Flugzeuge nach Pakistan flogen und landeten. Der Flugverkehr war zwar stark eingeschränkt, aber eben nicht komplett eingestellt worden. Die Verlobte rief sehr verzweifelt und oft weinend immer wieder bei der Rückkehrberaterin an und bat sie, ihren Verlobten ausreisen zu lassen. Nach 5 Vorsprachen beim pakistanischen Konsulat in Frankfurt und nach einer langen, schweren und ungewissen Wartezeit mit stetigen Hoffnungsschimmern und Enttäuschungen durch Flugbuchungen und -absagen sowie den Entzug der Förderung durch das Zusatzprogramm, welches leider im Mai 2021 auslief, konnte Hr. M. endlich am 14.06.2021 nach Pakistan zu seiner Verlobten zurückkehren. Trotz der am Ende geringeren Förderunterstützung und den vielen Hürden war Hr. M. überglücklich, in Pakistan angekommen zu sein und sendete der ZRB kurz danach Bilder von seiner Hochzeit zu.