Mit 87 Jahren zurück in den Irak
Die umliegende Provinz Ninive, benannt nach der vormaligen Hauptstadt der assyrischen Christ*innen, war bis dato eine multiethnische Region, in der neben sunnitischen Araber*innen und Kurd*innen, auch assyrische Christ*innen leben. Unter den damals Geflüchteten befand sich auch Frau I., die im fortgeschrittenen Alter ihre Heimat verlassen musste und mittlerweile im stolzen Alter von 87 Jahren im Allgäu wohnte. Als sie den mit ihr lebenden Verwandten von ihrem Rückkehrwunsch erzählte, vereinbarten diese einen Termin mit der ZRB-Beratungsstelle in Kempten. Da die Klientin unter Herzproblemen und weiteren gesundheitlichen Beschwerden litt, beschloss der Berater, sie in ihrer Wohnung aufzusuchen. Dort erfuhr er auch, dass sie erst kürzlich mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden musste. Im Beratungsgespräch äußerte sie jedoch den dringenden Wunsch in ihre Heimatgemeinde zurückzukehren, wo zwei ihrer Töchter und einer ihrer Söhn auf sie warteten.
Der Berater nahm anschließend sofort Kontakt mit dem behandelnden Arzt auf, um die Reisefähigkeit zu erfragen sowie den Versorgungsbedarf vor, während und nach der Ausreise zu klären. Um den Bedarf zu decken wurden Förderleistungen des REAG/GARP-Programm, dem Programm StarthilfePlus und dem bayerischen Rückkehrprogramm beantragt. Doch bevor die Ausreise stattfinden konnte, musste noch ein weiteres Problem gelöst werden: Frau I. besaß lediglich ihren irakischen Ausweis und war somit nicht im Besitz eines gültigen Reisedokuments. Um eine schnelle Ausreise zu ermöglichen musste ein Heimreiseschein (sog. "Laissez-Passer") beim irakischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden. Trotz aller Versuche eine unkomplizierte Lösung mit dem Konsulat zu vereinbaren, musste sie persönlich beim Konsulat vorsprechen. Der Berater bereitete alle notwendigen Dokumente vor und unterstützte die Verwandten dabei, die Fahrt mit einem privaten PKW zu ermöglichen. Anschließend konnte das medizinische Team (sog. MEDA) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) die Flugbuchung vorbereiten. Für einen reibungslosen Ablauf der Ausreise wurden zusätzliche Unterstützungsleistungen beauftragt: der Transfer zum Flughafen, die Bereitstellung einer Flughafenassistenz und einer medizinischen Flugbegleitung vom Dienstleister MELONET. Außerdem erhielt die Klientin einen Medikamentenvorrat, um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen. Aufgrund der Reiseeinschränkung im Rahmen der Corona-Pandemie, musste noch ein PCR-Test innerhalb von 48h vor der Ausreise durchgeführt werden. Hierfür organisierte der Berater einen Termin am Wohnort der Klientin. Am Tag der Ausreise - etwas weniger als 2 Monate nach dem ersten Gespräch mit dem Rückkehrberater - begleitete ein Enkel seine Großmutter im bereitgestellten Taxi zum Flughafen, wo die Flugbegleitung sie empfing. Nach der Landung in Erbil wurde die Klientin in die Obhut ihrer Verwandten übergeben und konnte nach über 6 Jahren in Deutschland wieder in ihren Heimatort zurückkehren.