Eine freiwillige Ausreise unterscheidet sich stark von einer Abschiebung. Bei einer freiwilligen Ausreise bereiten Sie Ihre Rückkehr zusammen mit uns vor. Oft kann finanzielle Unterstützung für Sie beantragt werden. Ebenso ist eine Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen möglich.
Eine Abschiebung dagegen wird unangemeldet durchgeführt. Es gibt dabei keine finanzielle Unterstützung. Die Ausreise wird durch die Polizei begleitet.