Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung Caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook YouTube Instagram Linkedin
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Das Logo der ZRB Süd
  • Startseite
  • Standorte
    • Standort Augsburg
    • Standort Kempten
    • Standort Mühldorf
    • Standort Deggendorf
    Close
  • Angebot
    • Beratung
    • Planung
    • Förderung
    • Vernetzung
    Close
  • Medien
    • Pressemitteilungen
    • Projektreise Gambia
    • Presse
    • Fallbeispiele
    • Herr O. aus Nigeria
    • Frau C. aus Guinea
    • Herr M. aus Pakistan
    • Weiterwanderung nach Kanada
    • Rückkehr einer tadschikischen Familie
    • Studierende Iraner aus Ukraine
    • Mit 87 Jahren zurück in den Irak
    • Ukraine-Deutschland-Tadschikistan
    • Frau S. aus Nigeria
    • Familie aus Nordmazedonien
    • Videos
    • Social Media
    • Unsere Beratungsstellen: Info-Flyer
    • Info-Broschüren für Klienten
    • Jahresberichte
    Close
  • FAQ
  • English
    • About us
    • What we offer
    • Counselling
    • Planning
    • (Financial) support and assistance
    • Networking
    • FAQ (English)
    • Contact us
    Close
  • Online-Beratung
  • Termin
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Standorte
    • Standort Augsburg
    • Standort Kempten
    • Standort Mühldorf
    • Standort Deggendorf
  • Angebot
    • Beratung
    • Planung
    • Förderung
    • Vernetzung
  • Medien
    • Pressemitteilungen
      • Projektreise Gambia
      • Presse
    • Fallbeispiele
      • Herr O. aus Nigeria
      • Frau C. aus Guinea
      • Herr M. aus Pakistan
      • Weiterwanderung nach Kanada
      • Rückkehr einer tadschikischen Familie
      • Studierende Iraner aus Ukraine
      • Mit 87 Jahren zurück in den Irak
      • Ukraine-Deutschland-Tadschikistan
      • Frau S. aus Nigeria
      • Familie aus Nordmazedonien
    • Videos
    • Social Media
    • Unsere Beratungsstellen: Info-Flyer
    • Info-Broschüren für Klienten
    • Jahresberichte
  • FAQ
  • English
    • About us
    • What we offer
      • Counselling
      • Planning
      • (Financial) support and assistance
      • Networking
    • FAQ (English)
    • Contact us
  • Online-Beratung
  • Termin
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • FAQ
Header blau
  • Startseite
  • Standorte
    • Standort Augsburg
    • Standort Kempten
    • Standort Mühldorf
    • Standort Deggendorf
  • Angebot
    • Beratung
    • Planung
    • Förderung
    • Vernetzung
  • Medien
    • Pressemitteilungen
      • Projektreise Gambia
      • Presse
    • Fallbeispiele
      • Herr O. aus Nigeria
      • Frau C. aus Guinea
      • Herr M. aus Pakistan
      • Weiterwanderung nach Kanada
      • Rückkehr einer tadschikischen Familie
      • Studierende Iraner aus Ukraine
      • Mit 87 Jahren zurück in den Irak
      • Ukraine-Deutschland-Tadschikistan
      • Frau S. aus Nigeria
      • Familie aus Nordmazedonien
    • Videos
    • Social Media
    • Unsere Beratungsstellen: Info-Flyer
    • Info-Broschüren für Klienten
    • Jahresberichte
  • FAQ
  • English
    • About us
    • What we offer
      • Counselling
      • Planning
      • (Financial) support and assistance
      • Networking
    • FAQ (English)
    • Contact us
  • Online-Beratung
  • Termin

FAQ

Wo ist der Unterschied zwischen einer „freiwilligen Rückkehr“ und einer „Abschiebung“?

Eine freiwillige Ausreise unterscheidet sich stark von einer Abschiebung. Bei einer freiwilligen Ausreise bereiten Sie Ihre Rückkehr zusammen mit uns vor. Oft kann finanzielle Unterstützung für Sie beantragt werden. Ebenso ist eine Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen möglich.

Eine Abschiebung dagegen wird unangemeldet durchgeführt. Es gibt dabei keine finanzielle Unterstützung. Die Ausreise wird durch die Polizei begleitet.

Was versteht man unter einer „freiwilligen Rückkehr“?

Manchmal wollen oder können Menschen, die in Deutschland Asyl gesucht haben, nicht mehr in Deutschland bleiben. Es gibt dann die Möglichkeit freiwillig ins Heimatland zurückzugehen. Die ZRB Südbayern hilft dabei. Wir beraten Sie, wenn Sie über eine Rückkehr ins Heimatland nachdenken und unterstützen Sie bei allen wichtigen Schritten.

Wann kann ich freiwillig in meine Heimat zurückkehren?

Sie können während oder nach Ihrem Asylverfahren freiwillig in Ihr Heimatland zurückkehren. Dennoch kann nicht jede Person finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise erhalten.

Kontaktieren Sie uns und wir sprechen über Ihre persönliche Situation

Wie schnell ist eine Ausreise möglich?

Die Organisation Ihrer Ausreise kann nur einige Tage, aber auch mehrere Monate dauern.

Wichtig für die Vorbereitung ist:

Sind Sie krank und brauchen hier noch zusätzliche Unterstützung?

Gibt es bald einen passenden Flug?

Haben Sie ein Reisedokument oder muss dieses noch beantragt werden?

Darüber sprechen wir beim ersten Termin. Dann können wir Ihnen mitteilen, wie lange die Vorbereitung ihrer Ausreise ungefähr dauern wird.

Wo finde ich Beratung und Unterstützung?

In Bayern wird Beratung und Hilfe bei der freiwilligen Rückkehr von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen angeboten.

Die ZRB Südbayern ist eine nichtstaatliche Beratungsstelle. Das bedeutet, wir sind nicht Teil der Regierung oder von Behörden. Die Beratung ist freiwillig. Sie können sich auch nur informieren. Das Ziel ist, Ihnen bei der Entscheidung zu helfen.

Die ZRB Südbayern hat in diesen 4 Städten ihre Büros:

Augsburg, Deggendorf, Kempten, Mühldorf

Welche Hilfen gibt es?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt (unter anderem) davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie bereits in Deutschland sind.

Möglich sind zum Beispiel eine Organisation der Ausreise und Übernahme der Reisekosten, einmalige finanzielle Unterstützungen oder eine Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.

Im Beratungsgespräch stellen wir Ihnen deshalb viele Fragen. Danach erklären wir Ihnen, wie wir Sie unterstützen können und welche finanziellen Hilfen möglich sind.

Kann ich mich anonym beraten lassen?

Ja, Sie können sich anonym bei uns beraten lassen. Bei einem anonymen Gespräch nennen Sie uns keinen Namen oder andere Daten. Wenn Sie sich aber für eine freiwillige Ausreise entscheiden,

brauchen wir Informationen über Sie, zum Beispiel für die Flugbuchung.

Die Beratung kann also anonym stattfinden, die Ausreise nicht.

Muss ich alleine zur Beratung kommen?

Nein. Sie können zum Beispiel Ihre Familie oder einen Freund mitbringen.

Habe ich Schutz vor einer Abschiebung?

Wenn Sie bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, ist eine Abschiebung rechtlich nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist möglich. Oft stimmt die Ausländerbehörde der Organisation der freiwilligen Ausreise aber auch danach noch zu und lässt Zeit, um alle notwendigen Dokumente zu besorgen und die Ausreise vorzubereiten. Manchmal bleibt in so einem Fall nicht genügend Zeit, damit alle verfügbaren Programme auch genutzt werden können. Ihre Mitwirkung ist immer entscheidend für den Erfolg einer freiwilligen Ausreise.

Gibt es für die Beratungsgespräche Dolmetscher*innen?

Ja, wir haben für viele Sprachen Kontakte zu Personen, die für Sie dolmetschen können.

Schritte auf dem Weg zu einer freiwilligen Ausreise

Wenn Sie sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden, haben Sie normalerweise drei persönliche Termine in unserer Beratungsstelle.

Schritt 1: Kontakt zu einer Beratungsstellein der Nähe aufnehmen

Wenn Sie mehr Informationen über eine freiwillige Rückkehr in Ihr Heimatland erhalten möchten, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Schritt 2: Erstes Informationsgespräch (1. Termin)

Im ersten Informationsgespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Prozess der freiwilligen Rückkehr. Wenn Sie möchten, kann das Gespräch anonym geführt werden. In besonderen Fällen kann das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden.

Schritt 3: Entscheidung treffen

Die Entscheidung für oder gegen eine Rückkehr ist oft sehr schwierig. Bei Fragen sind wir für Sie da. Die Entscheidung treffen am Ende Sie alleine.

Schritt 4 Gemeinsam die Rückkehr vorbereiten (2. Termin)

Wenn Sie sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden, vereinbaren wir einen neuen Termin.

Gemeinsam planen wir Ihre Ausreise. Wir füllen alle Formulare aus und besprechen wichtige Fragen.

Zum Beispiel:

Sind Reisedokumente vorhanden? Was brauchen Sie für die Reise? Wie viel Gepäck möchten Sie mitnehmen?

Schritt 5: Flug buchen

Sobald alles erledigt ist, suchen wir nach einem passenden Flug. Meistens wissen Sie mindestens eine Woche vor dem Flug, wann dieser stattfinden wird.

Schritt 6: Abschlussgespräch (3. Termin)

Einige Tage vor der Ausreise treffen wir uns nochmal. Wir übergeben Ihnen alle wichtigen Dokumente für Ihre Rückkehr und erklären, worauf Sie bei der Ausreise achten müssen.

Schritt 7: Zum Flughafen fahren

Zum Flughafen fahren Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus oder Zug). Nach dem Check-in gehen Sie durch die Kontrollen zum Flugzeug.

Schritt 8: Nachbetreuung

Auch nach Ihrer Rückkehr sind wir noch für Sie da. In manchen Ländern können wir zum Beispiel Kontakt zu Organisationen in Ihrem Heimatland herstellen, die Ihnen bei Ihrer Reintegration weiterhelfen.

 

Fremdsprachige Inhalte

image/svg+xml Kempten Augsburg Deggendorf Mühldorf

    Kooperationen und Förderung

Logos Footer

 

nach oben
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.zrb-suedbayern.de/datenschutz
  • Impressum: www.zrb-suedbayern.de/impressum
Copyright © caritas 2025