Familie aus Nordmazedonien
Im Idealfall stehen in Bayern gemeldeten Klient*innen der Rückkehrberatung, welche einen Ausreisewunsch geäußert haben, Fördermöglichkeiten aus drei staatlichen Förderprogrammen zur Verfügung: Das REAG/GARP-Programm der Bundesregierung, das JRS-Programm der EU sowie das Bayerisches Rückkehr-Programm der bayerischen Staatsregierung.
Klient*innen, die aus visaliberalisierten Ländern (wie z.B. Albanien, Bosnien oder Georgien) kommen, können von diesen Programmen allerdings kaum profitieren. Visaliberalisiert bedeutet, dass sich Staatsangehörige aus diesen Ländern für einen begrenzten Zeitraum (i.d.R. bis maximal drei Monate) ohne Visum innerhalb des EU-Schengenraums und damit auch in Deutschland aufhalten dürfen.
Personen der betroffenen Herkunftsländer erhalten im Rahmen einer freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland lediglich eine Förderung aus dem REAG-Programm. Diese umfasst dabei nur das Rückreiseticket sowie eine reduzierte Reisebeihilfe von 50 Euro für eine volljährige bzw. 25 Euro für eine minderjährige Person. Durch diese eingeschränkten Fördermöglichkeiten soll vermieden werden, dass die Aussicht auf Rückkehrförderung potentielle Anreize für Migrationsbewegungen aus diesen Ländern in die EU/ nach Deutschland schafft.
Mitte 2022 erreichte die ZRB Mühldorf eine Anfrage von einer Familie aus dem visaliberalisierten Nordmazedonien, mit der Bitte um Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr. Konkret handelte es sich eine junge Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von fünf Jahren bzw. sechs Monaten.
Im Beratungsverlauf stellte sich heraus, dass die Familie im Herkunftsland über keinen Familienanschluss und keine Unterkunftsmöglichkeit für die ersten Wochen nach der Ankunft verfügte. Nach der Ankunft im Herkunftsland schnell eine Anstellung sowie eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, war daher die wichtigste Aufgabe der Familie.
Vor diesem Hintergrund wurde - insbesondere mit Blick auf die beiden Kinder - gemeinsam mit den Klient*innen beschlossen, dass sie sich nach ihrer Ankunft am Heimatort zunächst in eine Pension einmieten sollten, bis Arbeit und eine eigene Wohnung gefunden waren.
Über eine Anfrage bei der "Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung” (ZIRF) konnte in Erfahrung gebracht werden, wieviel die Unterbringung der Familie in einer Pension am künftigen Wohnort pro Monat in etwa kosten würde. Der benötigte Betrag war - verglichen mit den Kosten in Deutschland - überschaubar. Dennoch wurde deutlich, dass die aus der staatlichen Förderung verfügbare Summe dafür bei Weitem nicht ausreichte. Mit dieser Erkenntnis begann für die Beratungsstelle in Mühldorf eine Phase intensiver Suche nach zusätzlichen, nicht-staatlichen Möglichkeiten, die Familie mit einer Förderung zu unterstützen.
Zeitgleich nahm der Familienvater bereits von Deutschland aus die Suche nach Arbeits- und Unterkunftsmöglichkeiten im Heimatort auf, um die Familie möglichst schnell nach Ankunft wieder selbst versorgen zu können.
Bei der Suche nach zusätzlichen Geldern, stellte sich rasch heraus, dass die Klient*innen in ihrer sehr speziellen Situation auch durch die Anforderungsraster der meisten von uns kontaktierten nicht-staatlichen Förderstellen fielen und so bedurfte es einiger Gespräche und Verhandlungen, bis letztendlich je eine Förderung aus dem Fonds "Konkrete Hilfen” der Caritas München-Freising sowie dem Fonds "Allgemeine Notlagen” des erzbischöflichen Ordinariats München erwirkt werden konnten. Die Gesamtsumme reichte aus, die Unterkunftskosten der Familie für die ersten beiden Monate nach der Rückkehr zu decken.
Parallel dazu wurde von dem Team der ZRB Mühldorf versucht, Kontakt mit der Caritas in Nordmazedonien aufzunehmen, um sie direkt an das Unterstützungssystem vor Ort anzubinden. Dies war in den vergangenen Jahren bei einigen Klient*innen bereits erfolgreich gelungen. In diesem Fall schlugen die Bemühungen allerdings leider fehl, da die Caritas Nordmazedonien zum Zeitpunkt der Ausreise bedauerlicherweise noch nicht auf unsere Kontaktversuche reagierte hatte.
Dennoch zeigt der hier vorgestellte Fall exemplarisch, welchen Mehrwert nicht-staatliche gegenüber staatlicher Rückkehrberatung für Klient*innen hinsichtlich einer Rückkehr in Würde bietet. Insbesondere kirchliche Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie haben Zugriff auf zusätzliche, kirchliche Fördermöglichkeiten sowie auf weltweite kirchliche Netzwerke, um Klient*innen in speziellen Notlagen die benötigte Unterstützung zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass nicht-staatliche Rückkehrberatungsstellen auch in den kommenden Jahren bedeutende und sichtbare Akteure innerhalb der deutschen und europäischen Migrationspolitik bleiben.