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Fallbeispiele

Ungewollte Übernachtung im Hotel – die Ausreise der Familie K.

Familie K. sprach Anfang November 2022 bei der ZRB Südbayern vor, um sich über eine Ausreise nach Tadschikistan zu informieren. Zuvor lebte die Familie in der Ukraine, musste jedoch vor dem Krieg fliehen und reiste im März nach Deutschland ein.

Durch eine Anpassung des REAG/GARP-Programmes Mitte April wurden auch sogenannte Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, also Personen, die in der Ukraine vor Kriegsausbruch lebten, aber selbst nicht ukrainische Staatsangehörige waren, förderfähig.
Hierzu zählte auch Familie K., jedoch nur zum Teil. Frau K. sowie die beiden Kinder waren tadschikische Staatsangehörige, Herr K. hatte die ukrainische Staatsangehörigkeit inne. Durch diese Konstellation hatte die Familie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland. Durch den Entschluss zur Rückkehr nach Tadschikistan verzichtete die Familie allerdings auf diesen Schutz.

Dushanbe FlagpoleMit einer Höhe von 163m ist Flaggenmast vor dem Präsidentenpalast ("Palast der Nationen) in Duschanbe, Tadschikistan, einer der höchsten weltweit.

Die gemischten Staatsangehörigkeiten bereiteten allerdings ein Förderproblem. So war die Rückkehr der Mutter und der beiden Kinder problemlos über das REAG/GARP-Programm finanzierbar. Als ukrainischer Staatsangehöriger, der nach Tadschikistan ausreisen wollte, musste Herr K. jedoch für eine Förderung über das REAG/GARP-Programm als Weiterwanderungsfall behandelt werden. Dies hätte den Nachweis eines Visums erfordert, das einen langjährigen Aufenthalt in Tadschikistan erwarten ließe. Zwar können Ukrainer*innen für drei Monate auch visafrei nach Tadschikistan einreisen, dies war in diesem Fall jedoch nicht ausreichend, da diese Regelung nur touristische Aufenthalte betrifft und für die Kriterien einer dauerhaften Ausreise damit nicht ausreichte. Auch, dass Herr K. selbst gebürtiger Tadschike war und über die familiäre Verbindung von einem langjährigen Aufenthalt im Land ausgegangen werden konnte, ändert nichts an der Bedingung, dass für die Beanspruchung einer Förderung ein Visum vorgelegt werden müsste.
Da die Familie aber in jedem Falle noch 2022 ausreisen wollte, war das Durchlaufen eines Visaverfahrens zeitlich undenkbar und somit eine Förderung über REAG/GARP als mögliche Option ausgeschieden. Ein Antrag auf Sondergenehmigung zur Finanzierung durch das Bayerische Rückkehrprogramm wurde durch das Landesamt für Asyl und Rückführungen abgelehnt, da 
Staatsangehörige, die für die Einreise nach Deutschland von der Visumpflicht für einen Aufenthalt von 90 Tagen befreit sind, so auch Ukrainer*innen, von einer Förderung ausgeschlossen sind. Letztlich konnte die Rückkehr nur ermöglicht werden, da die Flugkosten sowie Ausgaben für notwendige Corona-Tests über EU-Mittel aus dem AMIF-Fonds getragen wurden.
In Zusammenarbeit mit IOM wurde ein Flug für den 16. Dezember terminiert. Eine enge Abstimmung war von Nöten, da Herr K.‘s Ticket durch die ZRB Südbayern selbst gebucht wurde und daher darauf geachtet werden musste, dass die Familie denselben Flug erhält. Eine Buchung seines Tickets über IOM war nicht möglich, da auch bei Selbstzahler*innen die Weiterwanderungsregelung greift, wonach ein Visum hätte nachgewiesen werden müssen.
Für den geplanten Flug musste sich Familie K. bereits um 6:40 Uhr am Münchner Flughafen einfinden. Eine Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wäre nicht möglich gewesen, da im ländlich geprägten Wohnort keine Busverbindung fuhr, die die Familie rechtzeitig zu einem Bahnhof zur Weiterfahrt an den Flughafen gebracht hätte. Glücklicherweise konnte die Familie selbstständig jemanden organisieren, der sich bereit erklärte, sie an den Flughafen zu fahren.
Trotz rechtzeitigem Eintreffen am Flughafen, kam es zu einem Problem: Familie K. wurde das Boarding durch die Airline verweigert. Zuvor verliefen Check-in und Aufgabe des Gepäcks problemlos, jetzt war die Familie plötzlich "gestrandet". 
Die ZRB Südbayern stand daher im Kontakt mit Beamten der Bundespolizei des Flughafens München, um das weitere Vorgehen zu klären. Glücklicherweise waren die Grenzübertrittsbescheinigungen (GÜBs) der Familie mit einer ausreichend großen Frist versehen, sodass diese nicht am Tag der Ausreise ihre Gültigkeit verloren. Nach Rücksprache der Bundespolizei mit der zuständigen Ausländerbehörde, konnte die Familie dadurch den Transitbereich des Flughafens auch ohne eigentlich nötiges Visum für die Bundesrepublik verlassen.
Zunächst blieb der Familie jedoch nichts Anderes übrig als bei der Gepäckausgabe darauf zu warten, ihre Koffer zurückzuerhalten. Es galt aber auch der Familie einen neuen Flug zu verschaffen. Dafür gab es einige Punkte zu berücksichtigen: Geplant war die Ausreise für den eigentlich letzten offiziellen Flugtag des REAG/GARP-Programms 2022. Die GÜBs der Familie waren nur bis zum darauffolgenden Sonntag, den 18. Dezember, gültig. Nur an diesem Tag gab es auch eine sinnvolle Flugverbindung zum Zielflughafen Duschanbe ab München. Ein Flug am 17. Dezember wäre nur in Verbindung mit einem fast 20-stündigen Transitaufenthalt in Istanbul möglich gewesen.
Durch die gute Zusammenarbeit mit IOM war es für die ZRB Südbayern relativ schnell möglich einen Flug für den 18. Dezember zu buchen. Ein großes Glück für die Familie: Die Alternative wäre gewesen, die Rückkehr aufgrund des endenden Programms von REAG/GARP ins Jahr 2023 zu verschieben. 
Da auch der Flug am Sonntag bereits am Vormittag stattfand und damit wieder ein Anreiseproblem zum Flughafen bestand, wurde der Familie über EU-Mitteln aus dem AMIF-Fonds ein Zimmer an einem Flughafenhotel gebucht, um den zweiten Ausreiseversuch nicht zu gefährden. Aus einem weiteren Grund stellte sich heraus, dass dies eine gute Idee war: Auch um 19 Uhr abends hatte die Familie ihre Koffer noch nicht zurückerhalten. Wohlgemerkt: der Abflug war für 9:40 Uhr geplant.
Eine letzte Hürde war schließlich noch zu nehmen: Am folgenden Tag musste die Familie erneut einen Corona-Schnelltest durchführen lassen, da der ursprüngliche keine Gültigkeit mehr für den neuen Flug besaß. Die Ausreise am Sonntag verlief dann erfreulicherweise endlich problemlos. Auch ihre Koffer hat Familie K. rechtzeitig zurückerhalten.

 

Weitere Fallbeispiele

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Echte Fälle, die durch die ZRB Südbayern bei ihrer Ausreise begleitet wurden. Mehr

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