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Fallbeispiele

Rückkehr einer tadschikischen Familie

Kein Reisedokument ohne Geburtsurkunden

Bereits während des noch laufenden Klageverfahrens gegen die Ablehnung des BAMF im Asylverfahren kontaktierte der Vater der Familie, Herr M., die Beratungsstelle in Augsburg. Herr M. wollte sich vorab über die Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr nach Tadschikistan informieren und ließ sich die verschiedenen Förderprogramme (in diesem Falle REAG/GARP sowie das Bayerische Rückkehrprogramm) sowie die organisatorischen Abläufe erklären. Eine Entscheidung wurde dann schnell getroffen: Schon eine Woche nach dem Erstgespräch meldete sich der Klient wieder und verkündete, dass die sechsköpfige Familie ausreisen möchte.

Viehweide in den Bergen TadschikistansEine Viehweide in den Bergen TadschikistansMakalu (via Pixabay.com)

Allerdings zeigten sich in diesem Fall einige Komplikationen: Der Großteil der Familie verfügte zwar über gültige Reisepässe, für die beiden jüngsten Kinder, die in Litauen bzw. Deutschland geboren wurden, lagen jedoch bislang noch nicht einmal Geburtsurkunden vor. Ohne Geburtsurkunde konnte aber kein Reisedokument beantragt werden und ohne Reisedokument war wiederum keine Ausreise möglich. Zudem erfordert eine umsichtig geplante Rückkehr allgemein, dass Dokumente wie Geburtsurkunden bei Kindern organisiert werden, da es sich um wichtige amtliche Nachweise handelt, die im Laufe des Lebens mit hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder benötigen werden. Eine nachträgliche Organisation der Urkunden von, in diesem Falle, Tadschikistan aus wäre für die Familie mit hohem Aufwand und Kosten verbunden gewesen. Zudem erscheint es als fraglich, ob die Familie ohne die nötigen Sprach- und Rechtskenntnisse überhaupt Erfolg gehabt hätte. Dementsprechend war es ein Anliegen und ein notwendiger Schritt für die Ausreise, sich vorher um diese Angelegenheit zu kümmern.

Glücklicherweise waren zumindest alle notwendigen tadschikischen Personenstandsdokumente der Eltern vorhanden, ohne die eine Beantragung der Geburtsurkunde sonst nicht möglich gewesen wäre. Das zuständige Standesamt verlangte für die Ausstellung einer solchen die Reisepässe und Geburtsurkunden der Eltern, die Eheurkunde, den tadschikischen Personalausweis des Vaters, den tadschikischen Inlandspass der Mutter jeweils nebst Prüfbericht auf Echtheit der Dokumente. Dem Standesamt in Vilnius wiederum genügten beglaubigte Kopien der Reisepässe der Eltern.

Es zeigt sich, dass der bürokratische Aufwand enorm gewesen wäre, hätten die geforderten Unterlagen nicht bereits der Zentralen Ausländerbehörde Schwaben vorgelegen. Auch so beanspruchte die Organisation der Geburtsurkunden zwischen erstmaliger Kontaktaufnahme mit den Standesämtern und dem letztlichen Vorliegen der Urkunden ungefähr drei Monate.

Mit dem Erhalt der Geburtsurkunden waren allerdings noch nicht alle Hürden für die Ausstellung eines Reisedokuments genommen. Die tadschikische Botschaft in Berlin teilte dem zuständigen Rückkehrberater nämlich mit, dass die Geburtsurkunden noch beglaubigt (Deutschland) bzw. apostilliert (Litauen) sowie von der jeweiligen Landessprache ins Tadschikische beglaubigt übersetzt werden müssten. Es war demnach weiter Handlungsbedarf gegeben. In Deutschland kümmerte sich die Regierung von Schwaben um die Beglaubigung, die Übersetzung wurde von einem örtlichen Übersetzungsbüro übernommen. Für die litauische Geburtsurkunde arbeitete die ZRB Südbayern mit einem Übersetzungsbüro in Vilnius zusammen, das auch die Organisation der Apostille übernahm. Die Vorgänge benötigten ungefähr einen weiteren Monat.

Erst jetzt ergab eine Terminvereinbarung bei der tadschikischen Botschaft Sinn. Da die Botschaft auf das persönliche Erscheinen der betroffenen Kinder und beider Eltern bestand, machten sich diese gemeinsam auf den Weg nach Berlin. Die Reisedokumente wurden noch am selben Tage mit einer Gültigkeit von 30 Tagen erstellt und ausgehändigt. Ein Foto davon leitete die ZRB Südbayern an IOM weiter, damit ein Flug nach Tadschikistan gebucht werden konnte.

Während der gesamten Zeit der Dokumentenorganisation plante der Familienvater eine landwirtschaftliche Existenzgründung mit Hilfe des Bayerischen Rückkehrprogramms. Sein Plan war, zunächst Schafe anzukaufen, diese zu mästen und dann weiterzuverkaufen. Langfristig soll dann auch die Zucht selbst vorgenommen werden. Eine Ausdehnung des Geschäftsvorhabens auf den Verkauf von Wolle und Milch sah der Klient ebenfalls als möglich an. Herr M. erstellte einen entsprechenden Businessplan, der durch das LfAR genehmigt wurde. Die Familie kehrte schließlich im Dezember 2022 nach Tadschikistan zurück.

Weitere Fallbeispiele:

Fallbeispiele

Echte Fälle, die durch die ZRB Südbayern bei ihrer Ausreise begleitet wurden. Mehr

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