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Fallbeispiele

Eine bemerkenswerte Frau nimmt viele Hürden im Leben und geht ihren Weg – Rückkehr nach Nigeria

Vor der Flucht in Nigeria wurde Frau S. von ihrem Mann verstoßen, da er neu geheiratet hatte. Die gemeinsame 9-jährige Tochter durfte bei ihrem Vater bleiben. Ohne soziales Netzwerk musste Fr. S. fortan auf der Straße leben, der spärliche Verdienst als Verkäuferin auf einem Markt reichte nur für die nötigsten Nahrungsmittel.

Frau S. kam im Jahr 2018 nach einer 4-jährigen traumatischen Odyssee der Flucht nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, der jedoch negativ beschieden wurde. Da Frau S. keinesfalls eine Abschiebung erleben wollte, entschied sie sich für eine freiwillige Rückkehr nach Nigeria. Während des ganzen Organisationsprozesses zeigte sich Fr. S. als sehr zuverlässig und motiviert. So nahm die Klientin lernbegierig bei den reintegrationsvorbereitenden Maßnahmen vom bfz und Social Impact teil. Dort konnte sie einen Intensivkurs als Friseurin und Kosmetikerin besuchen, um in diesem Bereich in Nigeria in Zukunft selbständig arbeiten zu können. Über das ERRIN-Projekt wurde die Businessgründung finanzieren. Damit Fr. S. zudem genug Zeit blieb, ihr Business am Markt nachhaltig zu implementieren, wurde die Klientin zudem durch ein monatliches Überbrückungsgeld für ein Jahr unterstützt.

Nigeria Kosmetik-LadenFrau S. ist in Lagos inzwischen stolze Besitzerin eines kleinen Ladens für Kosmetik- und Haarprodukte, wo sie Beratung sowie Behandlungen anbietet.

Für eine erfolgreiche Reintegration waren damit viele Weichen gestellt.  Eine Besonderheit brachte dieser Fall aber noch mit sich:
Fr. S. ist mit einem Reiseersatzdokument, dem sogenannten ETC (Emergency Travel Certificate), ausgereist. Ein solches wird von der ausländischen Vertretung (Botschaft/Konsulat) immer dann ausgestellt, wenn kein gültiger Reisepass vorhanden, ein Dokument zur Ausreise aber schnell benötigt wird. Eine Ausstellung ist zudem kostengünstig und - im Vergleich zur Ausstellung eines Reisepasses - nur mit geringem Aufwand verbunden. Das Reiseersatzdokument ist dabei immer nur für die einmalige Reise von Deutschland nach Nigeria gültig.

Obwohl bereits eine Vielzahl von Rückkehr*innen mit dem ETC heimgereist sind, ergaben sich bei der Ausreise von Frau S. am Flughafen Probleme, da den aufmerksamen Bundespolizisten bei der Überprüfung der Dokumente, aufgefallen war, dass das ETC in Deutschland genau genommen kein anerkanntes Reisedokument ist. Auf diese Unklarheit machte die ZRB Südbayern daraufhin aufmerksam und konnte in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Landesamt für Asyl und Rückführungen erwirken, dass das ETC als ausländisches Passersatzpapier zur Ausreise aus Deutschland und Heimreise nach Nigeria offiziell anerkannt wurde.

Frau S. konnte im Übrigen glücklicherweise nach einigen abklärenden Gesprächen am Ausreisetag dennoch wie geplant Deutschland verlassen.

Weitere Fallbeispiele:

Fallbeispiele

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Echte Fälle, die durch die ZRB Südbayern bei ihrer Ausreise begleitet wurden. Mehr

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