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Fallbeispiele

Frau C. aus Guinea

Die Geschichte der Ausreise einer aufopferungsvollen Mutter

Frau C. reiste im Jahr 2013 erstmalig nach Deutschland ein. Der Anlass dafür war leider sehr bedauerlich: Ihr Sohn, der sich mit einem Studentenvisum legal in Deutschland aufhielt, erkrankte schwer an Diabetes und war aufgrund eines Zuckerschocks (Fachsprache: hypoglykämisches Koma) fortan pflegebedürftig. Jeden Tag kümmerte sich Fr. C. nach ihrer Ankunft daher liebevoll um ihn. Nebenbei ging sie auf Minijob-Basis arbeiten, um Geld für ihre restliche, in Guinea lebende Familie zu ersparen.

2019 verlor ihr Sohn leider den Kampf gegen die Erkrankung und verstarb. Frau C. kümmerte sich um die Überführung des Leichnams nach Guinea, denn schließlich war es der letzte Wunsch des Sohnes, in der Heimat begraben zu werden. Nach der Beerdigung und anschließenden Trauerphase reiste Fr. C. wieder nach Deutschland ein. Dies war problemlos möglich, denn sie hatte noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis und einen bestehenden Arbeitsvertrag. Frau C. bemühte sich nun in Vollzeit arbeiten zu dürfen, sie stieg nach kurzer Zeit sogar zur Teamleitung auf. Als Frau C. ihre befristete Aufenthaltserlaubnis jedoch verlängern wollte, teilte ihr die Ausländerbehörde mit, dass dies nicht möglich sei, da der Grund für ihren Aufenthalt - nämlich die Pflege eines direkten Verwandten - nun hinfällig wäre. Für Frau C. war dies ein Schock, denn sie hielt sich zu diesem Zeitpunkt bereits 6 Jahre in Deutschland auf. Außerdem hatte sie eine gute Arbeitsstelle und konnte damit die Ausbildung ihrer anderen Kinder finanzieren. Die Ausländerbehörde zog aber gleich den Reisepass von Frau C. ein und wies sie auf ihre Pflicht hin, das Land möglichst bald verlassen zu müssen. Frau C. versuchte zwar noch mit Hilfe eines Anwalts ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken - jedoch erfolglos. Ein Asylverfahren war ebenfalls in diesem Fall ausgeschlossen, da keine Gründe für ein Asylgesuch vorlagen. Die Situation von Frau C. erschwerte sich bald, denn mit der fehlenden Aufenthaltserlaubnis war auch ein sofortiges Arbeitsverbot verbunden. Drei Monate schaffte es Frau C. noch von ihrem Ersparten zu leben, danach wurde die Klientin mittellos. Im August und September konnte sie dank Spendengelder zumindest ihre Miete und die Krankenversicherung finanzieren. Sozialleistungen erhielt Frau C. bis dato nicht.

Fall Frau C.-1Frau C. gemeinsam mit Ihrer Familie in Guinea

Im September suchte Frau C. schließlich verzweifelt die Zentrale Rückkehrberatung Südbayern auf. Ihr Wunsch war es, nun so schnell wie möglich nach Guinea zu ihrer Familie zurückkehren zu können. Unglücklicherweise kam es gerade zu diesem Zeitpunkt auch noch zu Unruhen in ihrem Heimatland: In Guinea fand aufgrund eines erfolgreichen Putschversuches durch das Militär ein Machtwechsel statt. Vor dem Hintergrund, dass der Reisepass von Frau C. nach Einzug durch die Ausländerbehörde abgelaufen war, stellte sich daher auch die Frage, ob es unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch möglich sein würde, ein Reiseersatzdokument zu beantragen. Arbeitete die guineische Botschaft in Deutschland noch? Würden Reisedokumente ausgestellt werden? Zum Glück wirkte sich der Putsch jedoch nicht wie zunächst befürchtetet auf die Arbeit der Botschaft aus, sodass die Ausstellung des neuen Dokuments zwar etwas Zeit in Anspruch nahm, schlussendlich jedoch erfolgreich war. Durch eine finanzielle Unterstützung des Bischöflichen Fonds konnte Frau C. auch die Miet- und Krankenversicherungskosten bis zur Ausreise überbrücken und sich mit Lebensmitteln versorgen. Zudem führte der engagierte Einsatz zweier Mitarbeiter der Diakonie dazu, dass bürokratische Angelegenheiten (wie u.a. der Antrag bei der Rentenversicherung für die Rentenbeitragsrückerstattung) bereits vor der Ausreise vollständig erledigt konnten und auch die Wohnung ordentlich aufgelöst wurde.

Nach ihrer Ankunft in Guinea meldete sich Fr. C. bei ihrer zuständigen Beraterin der Zentralen Rückkehrberatung Südbayern:

Fall Frau C.-2Fr. C. ist gemeinsam mit ihrem Ehemann stolz auf ihren Sohn. Dieser hat einen Ehrenorden erhalten und zudem sein Diplom an der Universität abgelegt

Bonjour Madame Sonja, merci beaucoup en vérité. je veux te remercier beaucoup. je suis bien rentrée à la maison. Mon mari et mes enfants vont bien. Toute la famille va très bien. Aujourd'hui, j'ai rencontré Mme Bari. Elle aussi s'est très bien occupée de moi. Merci beaucoup. Je veux encore te remercier.

Übersetzt:

Hallo Frau Sonja, vielen Dank wahrlich. ich will dir sehr danken. ich bin gut zu Hause angekommen. Meinem Ehemann und meinen Kindern geht es gut. Der ganzen Familie geht es sehr gut. Heute habe Frau Bari getroffen. Sie hat sich auch sehr gut um mich gekümmert. Vielen Dank. ich will mich nochmal bei dir bedanken.

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