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Der Rat der Europäischen Union hat entschieden, einen Europäischen Rückkehrfonds (Return Fund) für den Zeitraum 2008 bis 2013
einzurichten. Unter anderem werden die Zentralen Rückkehrberatungsstellen in Bayern aus diesem Fonds gefördert werden - und nicht mehr wie
bisher aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF).
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Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union muss der Kommission bis zum 01.03.08 ein "Mehrjahresprogramm" und ein "Jahresprogramm"
zum Europäischen Rückkehrfonds (ERF) vorlegen. Diese Programme beschreiben Lage und Bedarf im Mitgliedstaat und formulieren
Strategien zur Erreichung der nationalen Förderziele. Durch den Wechsel der Rückkehrberatungsstellen vom Flüchtlingsfonds in den Rückkehrfonds ergibt sich eine neue Situation und
teils veränderte Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beratungsstellen.
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Ein Vorteil des Rückkehrfonds ist, dass sich die Zielgruppe der Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRBs) erweitern wird. Im Rahmen des ERF können nun neben
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- Flüchtlingen im Asylverfahren,
- Abgelehnten Asylbewerbern und
- Anerkannten Flüchtlingen (nach §16a GG / §60 AufenthaltsG)
- auch alle sonstigen ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen
gefördert werden.
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Neu für die ZRBs ist die Fördersituation des Rückkehrfonds, in dem die Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr aus dem selben
Topf gefördert werden, wie die Maßnahmen der zwangsweisen Rückkehr. Das heißt für die Vertreter der bayerischen Rückkehrberatungsstellen (Wohlfahrtsverbände und Landeshauptstadt München) nochmals
deutlich Stellung zu beziehen für eine freiwillige Ausreise in Würde. In diesem Rahmen haben die ZRBs dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bedenken, Anmerkungen und Änderungswünsche zum
"Mehrjahresprogramm" des Europäischen Rückkehrfonds übermittelt:
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- Wohlfahrtsverbände und die Landeshauptstadt München haben sich klar gegen eine vorgesehene Rückkehrberatung durch Ausländerbehörden
und Sozialämter ausgesprochen.
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Denn für eine nachhaltige Beratung und Reintegrationsunterstützung ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen BeraterIn
und KlientIn Voraussetzung. Denn nur so ist es möglich, Probleme und Schwierigkeiten offen anzusprechen und individuelle Lösungen
zu erarbeiten. MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden und Sozialämter sind an ihren Auftrag gebunden geltendes Recht umzusetzen
(und können z.B. Abschiebung androhen / anordnen, staatliche Leistungen kürzen). Unter diesen Rahmenbedingungen ist es nicht
möglich, eine Vertrauensbasis herzustellen und eine nachhaltige, ergebnisoffene Rückkehrberatung durchzuführen. In diesem Sinne ist eine klare Trennung der Organisationen und Organisationseinheiten, die sich mit zwangsweiser und freiwilliger
Rückkehr befassen, erforderlich!
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- Um eine qualifizierte und nachhaltige Rückkehr- und Reintegrationsberatung leisten zu können, sind spezialisierte BeraterInnen
notwendig, die z.B. die Bedingungen in den Herkunftsländern kennen, Kontakte haben zu Partnerorganisationen vor Ort und im
Bedarfsfall Nachbetreuung leisten können.
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Im Hinblick auf die Diskussion der Akteure, die im Bereich der freiwilligen Rückkehr tätig sind, muss genau geprüft werden,
welche Ziele die jeweiligen Akteure verfolgen. Deshalb sehen die bayerischen ZRBs eine Notwendigkeit, die Entwicklung von
Beratungsstandards für Projekte im Bereich "freiwillige Rückkehr" zu fördern.
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- Als sehr wichtig erachten die bayerischen Rückkehrberatungsstellen im Bedarfsfall eine Weiterbetreuung im Heimatland und praktiziertes
internationales Networking. Ebenso sollten nach Meinung der ZRBs die Leistungen aus dem Förderprogramm der REAG / GARP bzw.
die Liste der förderfähigen Länder ausgeweitet werden, so dass in jedem Fall eine Start- und Reisebeihilfe gewährt werden
kann.
- Grundsätzlich fordern die ZRBs eine stärkere Gewichtung der Förderung der freiwilligen Rückkehr im Gegensatz zur zwangsweisen
Rückkehr im Mehrjahresprogramm des Europäischen Rückkehrfonds.
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Die Zahl der Abschiebungen ist nach Ansicht der bayerischen Rückkehrberatungsstellen im Verhältnis zur freiwilligen Rückkehr
zu hoch. Deshalb müssen Rückkehrer noch mehr über die Angebote der Rückkehrberatungsstellen informiert werden. Dies kann über
Verbände, Vereine und Behörden geschehen. Von Seiten der Behörden darf jedoch kein Druck ausgeübt werden, um Ausreisepflichtige
zum Besuch der Beratungsstellen zu bewegen.
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