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Zentrale Rückkehrberatung Südbayern

Direkthilfen

  • Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten
  • In enger Zusammenarbeit mit IOM (International Organisation for Migration) vermitteln wir Flug- und Bahntickets und zahlen vor Ort auch Hilfen nach dem REAG- und GARP-Programm von IOM aus.


Darüber hinaus haben wir als Beratungsstelle die Möglichkeit, direkte Hilfe in Notfällen zu leisten. Dies geschieht vor allen Dingen:



als Reintegrationshilfe

Herr N. wollte in sein Heimatland Kenia zurückkehren. Sein Vater ist jedoch verstorben und zu seiner Mutter sowie zu seinen Geschwistern hat er den Kontakt verloren, da sie als Nomaden im Grenzgebiet zu Somalia lebten. Da Herr N. nun keine Unterkunft oder Unterstützung im Heimatland finden würde, unterstützte ihn die ZRB mit einer Reintegrationshilfe. Hiermit konnte er ein Zimmer anmieten und Lebensmittel kaufen bis er Arbeit gefunden hat und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte.


als Transportkostenzuschuss

Die Familie A., ein Ehepaar mit drei Kindern, reiste nach einer intensiven Beratung und einer ausfühlichen Diskussion über die zu erwartenden Schwierigkeiten und Gefahren gemeinsam nach Suleymania / Irak aus. Die Familie hatte eine Asylanerkennung erhalten und lebte schon länger in einer Privatwohnung. Da nach fünfjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik umfangreiches Gepäck vorhanden war, bezahlte die ZRB den Transport mit einem gemieteten Kleinbus von Augsburg nach München zum Flughafen und übernahm die anfallenden Kosten für das Übergepäck.


als Hilfe zur Existenzsicherung  (leider derzeit nicht möglich!)

Die 88 jährige Frau L. ( unbefristete Aufenthaltserlaubnis als jüdischer Kontingentflüchtling) kehrte im  in die Ukraine zurück. Ihr Sohn, der noch in der Ukraine wohnt, organisierte eine private Pflegeperson und eine Unterkunft. Die ZRB übernahm diese Kosten für die ersten zwei Monate und sagte bei einer entsprechenden Rückmeldung und Nachweisen zu, darüber hinaus noch weitere Hilfe zu leisten.


als individuelle Hilfe, z.B. bei Krankheit, Invalidität oder Alter

Herr S. lebte seit langem mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Er litt unter schweren Herzproblemen, Arteriosklerose und degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen. Trotz dieser schlechten gesundheitlichen Situation und den geringen medizinischen Hilfsmöglichkeiten im Irak entschied sich Herr S. für eine Rückreise. Die ZRB übernahm die Kosten für die notwendigen Medikamente für die ersten sechs Monate nach der Rückkehr.