Wir über uns
ZRB stellt sich vor
ZRB unter neuer Leitung

ZRB stellt sich vor

Zentrale Rückkehrberatung Südbayern

 

Rückkehrberatung aus der Sicht der Wohlfahrtsverbände

Im Juli 2004 hat die Zentrale Rückkehrberatungsstelle (ZRB) für Flüchtlinge in Südbayern ihre Arbeit aufgenommen. Unser Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Schwaben, Ober- und Niederbayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München. Dort gibt es im Büro für Wohnen und Migration das Projekt „Coming Home“.

Neues Teamfoto Juni 2010
Seit Frühling 2010 hat die ZRB Südbayern zwei neue Mitarbeiter. Ursula Dollinger (li.) und Philipp Schaffner
(2. von li.) unterstützen nun das Team.

Die ZRB Südbayern ist ein Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände Bayerisches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk Augsburg und dem Caritasverband für die Diözese Augsburg. Diese bilden eine Trägergemeinschaft in Kooperation mit der Regierung von Schwaben. Die Geschäftsführung wurde dem Caritasverband übertragen. Finanziert wird dieses Projekt durch den Europäischen Rückkehrfonds und den Freistaat Bayern.

Unsere Beratungsstelle ist Anlaufstelle für Flüchtlinge, die sich für eine Rückkehr in ihre Heimat entscheiden. Dabei können wir Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, nach § 16a GG und § 60  AufenthG anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge beraten. Für die Beratung stehen drei Fachkräfte zur Verfügung. Eine Verwaltungskraft, die von der Regierung von Schwaben gestellt wird, ergänzt und unterstützt das Team.

Die Rückkehrberatung ist durch die Leitlinien der Verbände geprägt:
Zentraler Punkt des Beratungskonzeptes ist die Freiwilligkeit, d.h. die Ratsuchenden dürfen nicht gezwungen werden, die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Beratung verläuft im Sinne der Klienten und muss ergebnisoffen sein.

Die ZRB ergänzt somit die bestehende Beratungsstruktur im Asylbereich durch ein spezialisiertes Beratungsangebot für den Bereich Rückkehr. Mit unserem Beratungsangebot wollen wir eine Rückkehr in Würde ermöglichen. Das Ziel ist es, durch Beratung, durch materielle Hilfe und durch den Aufbau von Hilfsstrukturen im Herkunftsland eine gelungene Reintegration zu unterstützen.
Wir gewähren Direkthilfen für Rückkehrer vor allem in Form von Transportkostenzuschüssen, für die Existenzsicherung nach der Rückkehr und für Hilfen in individuellen Notlagen z.B. bei Krankheit, Invalidität oder Alter.
Darüber hinaus können wir bei bestimmten Voraussetzungen eine Existenzgründung im Herkunftsland fördern. Dies kann auch eine Schulung und Qualifizierung in Deutschland oder im Herkunftsland beinhalten.